Katastervermessung

Durch die öffentliche Bestellung von Dipl.-Ing. (FH) Daniel Ortmann mit Amtssitz Bühl sowie Dipl.-Ing. (FH) Heiko Leppert mit Amtssitz Offenburg führen wir amtliche Vermessungen (Katastervermessungen) aller Art durch. Die Gebühren für diese Leistungen ergeben sich aus der Gebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg.

GRUNDSTÜCKSTEILUNG

Die Grundstücksteilung wird erforderlich, wenn der Flurstückszuschnitt verändert werden soll. Die entstandenen Flurstücksteile können entweder eigenständige Flurstücke bleiben oder zu einem weiteren hinzu verschmolzen werden. Das Ergebnis der Teilung ist zusammen mit dem notariellen Kaufvertrag die Grundlage des Eigentumsübergangs im Grundbuch.

GEBÄUDEEINMESSUNG

Neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude müssen durch eine amtliche Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster aufgenommen werden. Diese kann entweder auf Antrag oder von Amts wegen (also ohne Antrag) erfolgen. Die Gebühr richtet sich hier nach den Herstellungskosten des Gebäudes.

GRENZFESTSTELLUNG

Eine Grenzfeststellung ist die Überprüfung eines Grenzzeichens bzw. Übertragung des Katasternachweises in die Örtlichkeit. Fehlende Grenzzeichen werden dabei entsprechend Ihrer Festlegung im Katasternachweis abgemakt (gesetzt).

Sie wird in der Regel durchgeführt wenn:

  • der Grenzverlauf unklar ist
  • die Grenzzeichen fehlen oder nicht sichtbar sind
  • sich die Grenzzeichen nicht mehr in der richtigen Lage befinden
  • Gebäude oder Zäune an den Grenzen errichtet werden sollen
    BAULANDUMLEGUNG

    Die Baulandumlegung ist das Instrument um Bauland zu schaffen. Dabei muss die Grundstückssituation häufig von der grünen Wiese bis zum fertigen Wohngebiet komplett neu geordnet werden. Dies gilt sowohl für Wohngebiete als auch für den Gewerbe- und Industriebereich.

    VERMESSUNG LANGGESTRECKTER ANLAGEN

    Lang gestreckte Anlagen, also z.B. Straßen, Gewässer, Bahntrassen oder Dämme, benötigen für den Ausbau, die Verlegung oder Verbreiterung in der Regel Land von umliegenden Grundstücken. Um diese Situation im Liegenschaftskataster und folglich im Grundbuch anpassen zu können wird nach der Fertigstellung eine Schlussvermessung durchgeführt.

     

    Beratung

    Wir stehen Ihnen auf dem Gebiet der amtlichen Vermessung gerne beratend zur Seite. Der Amtssitz des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs befindet sich in Offenburg.