Lagepläne zum Bauantrag

 

Soll bei der zuständigen Baurechtsbehörde ein Bauantrag gestellt werden, ist auch ein Lageplan des Vorhabens zu fertigen und einzureichen. In der Regel, vor allem aber bei baurechtlich schwer zu beurteilenden Bauvorhaben, ist dieser Lageplan durch einen Sachverständigen zu erstellen und bildet den wesentlichen Teil der baurechtlichen Prüfbarkeit des Antrags.
Dieser Lageplan zum Bauantrag besteht aus einem zeichnerischen und schriftlichen Teil. Er beinhaltet die Art und Lage des geplanten Gebäudes auf dem Flurstück, die Abstandsflächenberechnung, Berechnung der Grund- und Geschossfläche, der Vollgeschossigkeit und kann als Grundlage für den Entwässerungsantrag verwendet werden.