Baurecht & Gutachten

In baurechtlichen Belangen stehen wir mit Architekten, Behörden und nicht zuletzt den Bauherren selbst in ständigem Kontakt um für das Genehmigungsverfahren einen möglichst reibungslosen Ablauf zu garantieren. Die Berücksichtigung des Baurechts bildet dabei die Grundlage unserer Fertigung der Lagepläne zum Bauantrag.

Gutachten

Für Gerichts- und Privatgutachten stehen wir zur Klärung baurechtlicher Themen oder Unklarheiten an Grenzverläufen mit unserem Sachverstand zur Verfügung.

  • Für Gerichtsgutachten werden wir regelmäßig von Amts- und Landgerichten zur neutralen Klärung eines Sachverhaltes einberufen. Das Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten, in der Regel ergänzt durch zeichnerische Darstellungen der Situation, in dem die Fragen des Gerichts beantwortet werden.
  • Will zum Beispiel ein Grundstückseigentümer oder Immobilienbesitzer seine Position durch ein Privatgutachten untersucht wissen, so können wir auch hier ein unabhängiges Gutachten erstellen. Dieses sorgt für Klarheit und überzeugt unter Umständen auch die Gegenpartei, wodurch ein langwieriges, kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden kann.